(Verkaufs- und Lieferbedingungen)
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Auftraggeber. Dies gilt auch für alle etwaigen Zusatzvereinbarungen.
Die Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend. Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Erhalt mit seiner Bestellung abzugleichen und etwaige Abweichungen innerhalb von 72 Stunden Ekornes mitzuteilen. Ekornes haftet nicht für falsch gelieferte Ware, die aufgrund nicht erfolgter Kontrolle der Auftragsbestätigung produziert und geliefert wurde.
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ekornes erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Gewichts- oder Größenabweichungen, die gegenüber den Verkaufsunterlagen als geringfügig anzusehen sind, gelten als vertragsgemäß und berechtigen nicht, die Annahme zu verweigern oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vor-schriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
Liefertermine gibt Ekornes nur annähernd und somit unverbindlich an. Werden unverbindlich angegebene Liefertermine um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Auftraggeber Ekornes zunächst schriftlich eine Nachfrist von weiteren 2 Wochen zu setzen.
Nach Ablauf eines fest vereinbarten Liefertermins ist Ekornes zunächst schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Gerät Ekornes mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird Ekornes eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Ekornes auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 7. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Die Versendung erfolgt ab und zum Auslieferungslager auf Gefahr von Ekornes. Die Versandart bleibt Ekornes vorbehalten. Die Gefahr geht mit dem Erhalt der Ware im Lager des Auftraggebers an diesen über. Verzögert sich die Übergabe der Waren am Lager des Auftraggebers infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand übergabefähig ist und Ekornes dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
Werden Waren aus Gründen, die Ekornes nicht zu vertreten hat, von Ekornes zurückgenommen, so gehen sämtliche Fracht- und Verpackungskosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Ekornes dem Auftraggeber die Kosten des günstigsten Versandweges, dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als an dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferort befindet.
Der Auftraggeber hat sämtliche Ware, die an Ekornes zurückgeschickt wird, geeignet zu verpacken. Sämtliche Schäden, die aufgrund von mangelhafter Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung, sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegebenenfalls Zoll, sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Die jeweiligen Rabatte sind im Konditionsblatt vereinbart.
Bei den von Ekornes vorgegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen gegenüber den Endkunden handelt es sich jeweils nur um eine unverbindliche Empfehlung. Der Auftraggeber ist selbstverständlich in der Gestaltung seiner Preise gegenüber den Endkunden frei.
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) nach dem Wareneingang auf erkennbare Mängel zu untersuchen und muss dabei etwaige festgestellte offensichtliche oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, innerhalb dieser Frist von zwei Wochen (14 Tagen) schriftlich gegenüber Ekornes anzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Ekornes innerhalb einer angemessenen Frist nach Wahl von Ekornes zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung und entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von Ekornes den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die Ekornes oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Ekornes der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Ansprüche aus Produkthaftung oder der Garantie sowie aus Haftungsfolgen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden in Folge der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
Die Garantieleistungen können vom Endkunden gegenüber seinem Stressless® Vertriebspartner als Verkäufer des jeweiligen Stressless® Produkts oder dem Stressless® Vertriebspartner geltend gemacht werden. Dieser muss den Garantiefall des Endkunden sodann unverzüglich an Ekornes weiterleiten. Im Falle der Bestätigung des Garantiefalls durch Ekornes sind die Garantieleistungen durch den Stressless® Vertriebspartner, der den Garantiefall gemeldet hat, zu erbringen. Die hierfür erforderlichen Ersatzteile stellt Ekornes dem Stressless® Vertriebspartner kostenfrei zur Verfügung. Die Erbringung der Garantieleistungen, insbesondere der Einbau der Ersatzteile, durch den Stressless® Vertriebspartner wird nicht von Ekornes vergütet. Etwaige Kostenerstattungsansprüche des Stressless® Vertriebspartners gegen Ekornes im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen bleiben hiervon unberührt.
Die Garantiebedingungen gegenüber den Endkunden sind auf unserer Homepage und in den Garantieunterlagen zu finden.
Zahlungen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung sofort ohne jeden Abzug nach Eingang der Rechnung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Ekornes.
Ekornes kann Vorauskasse verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers aufgrund konkreter, handelsüblicher Auskünfte wesentlich verschlechtern. Dieses Recht steht Ekornes auch dann zu, wenn der Auftraggeber Zahlungen aus vorausgegangenen Geschäften unberechtigt nicht leistet. Im Falle erfolgloser Zwangsvollstreckungen oder der Beantragung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers kann Ekornes stattdessen vom Vertrag zurücktreten.
Mit eigenen Forderungen kann der Auftragnehmer nur aufrechnen, wenn diese Forderungen/Gegenansprüche unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt sind. Hiervon unberührt bleiben Mängelgewährleistungsansprüche des Auftragnehmers.
Bis zur vollständigen Zahlung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen bleiben die Waren unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ekornes nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die entsprechenden Waren zurückzunehmen; der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Ware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt im Voraus seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Faktura-Endbetrages an Ekornes ab, Ekornes nimmt diese Abtretung an.
Der Auftraggeber gilt bis zum Widerruf als ermächtigt, die Forderungen gegen seine Endkunden im eigenen Namen einzuziehen. Ekornes darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. In diesem Fall ist Ekornes berechtigt, jederzeit die Abtretung gegenüber den Endkunden des Auftraggebers offenzulegen und Zahlung direkt an Ekornes zu verlangen.
Ekornes ist auf Anforderung zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn und soweit der Wert der Vorbehaltsware den Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber dem Auftraggeber um mehr als 20% übersteigt.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ekornes und dem Auftraggeber ist nach Wahl von Ekornes Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Klagen gegen Ekornes ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
Die Beziehungen zwischen Ekornes und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Gültig ab: 01.07.2018